Allgemeine Geschäftsbedingungen

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cayona GmbH
Am Messehaus 8
90489 Nürnberg

– nachfolgend Anbieter –

1. Präambel

1. Der Anbieter betreibt unter www.online-marketing-jobs.de eine Internetplattform zum Thema Jobs und Weiterbildung in der Online-Marketing-Branche. Der Anbieter stellt privaten Nutzern und Jobsuchenden auf der Plattform verschiedene Informationen und Leistungen zur kostenfreien Nutzung zur Verfügung. Unternehmer können Jobgesuche auf der Plattform des Anbieters einstellen.

2. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen enthalten die zwischen dem Anbieter und Unternehmern geltenden Bedingungen für die kostenpflichtige Nutzung der Job-Plattform. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende AGB des Vertragspartners (nachfolgend Arbeitgeber) haben keine Gültigkeit, es sei denn wir stimmen diesen ausdrücklich zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Arbeitgebers Leistungen vorbehaltlos erbringt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

3. Änderungen der Nutzungsbedingungen werden dem Arbeitgeber vom Anbieter schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Diese Änderungen gelten als vereinbart, wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Auf das Widerspruchsrecht und die weiteren Rechtsfolgenwird der Arbeitgeber im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

2. Leistungen des Plattformbetreibers

1. Auf dem Portal haben Arbeitgeber die Möglichkeit, Jobangebote zu inserieren und sich den Nutzern der Plattform zu präsentieren.

2. Die Leistungen des Anbieters bestehen in der Bereithaltung von Nutzungsmöglichkeiten des Portals. Der Anbieter vermittelt keine Bewerber/innen und erhält auch keine Vermittlungsgebühren. Die Dienstleistung besteht ausschließlich in der Veröffentlichung von Inseraten der Arbeitgeber, welche die User kostenlos einsehen können.

3. Die Einzelheiten der angebotenen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters.

3. Vertragsschluss zwischen Arbeitgeber und Anbieter

1. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Anbieter kommt zustande mit der Anmeldung auf der Registrierungsseite des Anbieters sowie per gesonderter Bestätigungsmail des Anbieters.

2. Die Nutzung des Portals setzt die Freischaltung durch den Anbieter voraus. Die Zugangsdaten für die Nutzung der Plattform des Anbieters sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Arbeitgeber verwendet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und sorgfältig sowie vor Zugriffen Dritter geschützt aufzubewahren und vor Missbrauch und Verlust zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Arbeitgeber den Anbieter hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Anbieter von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Anbieter den Zugang sperren.

3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Arbeitgebers zu ändern, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch der Daten durch unbefugte Dritte bestehen. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Arbeitgeber hierüber unverzüglich informieren.

4. Der Arbeitgeber ist für Kosten, die andere Personen durch einen schuldhaft durch den Arbeitgeber verursachten Missbrauch seiner Zugangskennung verursachen, verantwortlich. Er haftet gegenüber dem Anbieter für die Einhaltung der vorstehenden Pflichten und stellt ihn von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung der vorstehenden Pflichten entstehen. Für die
Haftungsbeschränkung gilt § 7 entsprechend.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Rechnung

1. Die Preise für Leistungen des Anbieters richten sich nach den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preiskonditionen, welche online auf der Website des Anbieters einsehbar sind oder dem Arbeitgeber im Rahmen des Vertragsschlusses per E-Mail übermittelt werden.

2. Zahlungen sind möglich per Überweisung nach Rechnungserhalt. Die Leistungen des Anbieters werden für die Dauer des jeweils gewählten Leistungszeitraums im Voraus abgerechnet.

3. Die Rechnung wird im pdf-Format übermittelt. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Befindet sich der Arbeitgeber in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Besteller den Ausgleich der Rechnung nicht innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum vorgenommen hat. Der Besteller befindet sich somit bei Nichtzahlung automatisch ab dem 21. Tag nach Rechnungsdatum im Zahlungsverzug.

4. Die Pflicht zur Erbringung der Leistung des Anbieters steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Zahlung der gebuchten Leistungen durch den Arbeitgeber.

5. Abschluss von Verträgen zwischen Arbeitgeber und Nutzer

1. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, über das Portal Jobangebote einzustellen. Diese sind keine Angebote im Rechtssinn, sondern stellen lediglich unverbindliche Aufforderungen an die Nutzer zu Zwecken der Kontaktaufnahme dar.

2. Ein direkter Vertragsschluss über das Portal des Anbieters zwischen Arbeitgeber und Nutzer findet nicht statt. Die Abwicklung von später geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit des jeweiligen Arbeitgeber und der Nutzer.

3. Der Anbieter übernimmt gegenüber den Nutzern keine Gewährleistung für die Richtigkeit der über die Plattform zur Verfügung gestellten Informationen, da die Inhalte des Arbeitgebers ausschließlich nach dessen Angaben übernommen oder direkt vom Arbeitgeber eingestellt werden. Den Anbieter trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Arbeitgeber und dem Nutzer ggf. zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

4. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Anbieter wird den Arbeitgeber über die Änderungen informieren.

6. Pflichten des Arbeitgebers

1. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Website des Anbieters nicht zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu verwenden. Der Arbeitgeber versichert, dass er keine Inhalte in das Portal des Anbieters einstellt, deren Veröffentlichung gegen geltendes Recht verstößt oder die Rechte Dritter beeinträchtigt.

2. Der Arbeitgeber hat bei der Gestaltung und Übermittlung von Inhalten zum Zwecke der Veröffentlichung auf der Plattform des Anbieters dafür Sorge zu tragen, dass keine Rechte Dritter, insbesondere keine Urheberrechte, Markenrechte oder das Recht am eigenen Bild von abgebildeten Personen verletzt werden.

3. Der Arbeitgeber erhält nach Veröffentlichung auf der Seite des Anbieters eine E-Mail mit Link zu seiner Stellenanzeige. Der Arbeitgeber wird Änderungswünsche gegenüber dem Anbieter unverzüglich anzeigen. Soweit der Arbeitgeber nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht, gelten Inhalt sowie Art und Weise der Darstellung der Anzeige als genehmigt.

4. Tritt hinsichtlich der vom Arbeitgeber bei der Anmeldung anzugebenden Daten nach der Anmeldung eine Änderung ein, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Anbieter diese Angaben umgehend mitzuteilen und im Mitgliederbereich des Portals unverzüglich zu aktualisieren.

7. Sperrung von Inhalten, Ausschluss von Arbeitgebern

1. Soweit konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Arbeitgeber die Seiten des Anbieters entgegen § 6 dieser Nutzungsbedingungen oder sonst für die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, insbesondere der Veröffentlichung von Texten und Bildern unter Verstoß gegen Rechte Dritter, nutzt oder die veröffentlichten Beiträge die Rechte Dritte verletzen ist der Anbieter berechtigt, den Zugriff auf diese Beiträge durch geeignete Maßnahmen zu sperren.

2. Der Anbieter ist berechtigt, Arbeitgeber bei einem Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen dauerhaft von der Nutzung auszuschließen. Die berechtigten Interessen der Arbeitgeber werden hierbei berücksichtigt, insbesondere die Frage, ob den Arbeitgeber ein Verschulden an der Rechtsverletzung trifft.

3. Soweit ein Arbeitgeber von der Nutzung der Website ausgeschlossen wurde, ist es ihm untersagt, sich erneut anzumelden, gleich unter welchem Namen dies geschieht.

8. Upload von Inhalten, Einräumen von Nutzungsrechten, Bildbearbeitung

1. Der Arbeitgeber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Inhalte (Logos, Fotos, Texte, Videos usw.) eingestellt werden, an denen dem Arbeitgeber die Urheberrechte zustehen (der Arbeitgeber hat diese selbst erstellt) oder an denen dem Arbeitgeber die entsprechenden Nutzungsrechte für eine Veröffentlichung im Internet wirksam übertragen wurden.

2. Der Arbeitgeber räumt dem Anbieter ein einfaches, nicht übertragbares und zeitlich für die Dauer des Vertrages mit dem Anbieter beschränktes Nutzungsrecht für die Veröffentlichung der Inhalte im Internet, in sozialen Netzwerken und per Newsletter ein.

3. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Inhalte der Arbeitgeber zu bearbeiten, um ein einheitliches Format bei der Veröffentlichung zu gewährleisten. Der Anbieter behält sich insbesondere das Recht vor, die Texte der Arbeitgeber aus redaktionellen Gründen zu kürzen. Der Arbeitgeber stimmt der Bearbeitung ausdrücklich zu.

9. Haftung des Anbieters

1. Der Anbieter haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist, mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie vertragswesentlicher Pflichten ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

2. Für vom Anbieter nicht verschuldete Störungen innerhalb des Datenleitungsnetzes trifft der Anbieter keine Haftung.

3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Arbeitgeber nicht vermeidbar gewesen wäre.

4. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von dem Anbieter über das Portal erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Arbeitgeber verursacht worden sind.

5. Soweit das Portal eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Webseiten, Dienste Dritter etc. beispielsweise durch die Einstellung von Links gegeben ist, haftet der Anbieter weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

10. Haftungsfreistellung

1. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, Inhalte im Portal einzustellen oder zu Zwecken des Einstellens an den Anbieter zu übermitteln, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihm untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Patent-, Marken-, Gebrauchsmuster-und Geschmacksmusterrechte, verletzen.

2. Der Arbeitgeber stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Anbieter wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen auf Grund der vom Arbeitgeber eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, insbesondere durch zur Verfügung stellen der zur Verteidigung erforderlichen Informationen. Der Arbeitgeber übernimmt die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters einschließlich sämtlicher Gerichts-und Anwaltskosten.

11. Vertragsdauer

1. Der Vertrag endet soweit nichts anderes vereinbart wird automatisch mit dem Ende der jeweils gewählten Vertragslaufzeit. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

2. Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

a) der Verstoß des Arbeitgebers gegen vertragliche Pflichten, der auch nach angemessener Fristsetzung nicht beseitigt wird;

b) der Zahlungsverzug des Arbeitgebers mit mehr als 20% des vereinbarten Entgelts um mehr als vier Wochen;

c) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Sind die Vertragsparteien Kaufleute, ist das Gericht am Sitz des Anbieters in Nürnberg zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Arbeitgebers zu klagen.

3. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

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Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.