Werbung: Mehr Klarheit für alle

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Werbung: Mehr Klarheit für alle

Was ist Werbung? Seit es Blogger und Influencer gibt, hat das Thema Werbekennzeichnung ganz neue Dimensionen angenommen. Jetzt hat Bundesjustizministerin Christine Lambrecht einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt, der klare Verhältnisse schaffen soll.

Zunächst geht es im Gesetzesentwurf um den Onlinehandel im allgemeinen: Dieser soll durch den neuen Gesetzesentwurf transparenter werden. Verbraucher sollen klar erkennen können, wer Produktbewertungen tatsächlich verfasst und warum auf Verkaufsportalen bestimmte Produkte in einer bestimmten Reihenfolge gelistet sind.
Vor allem aber soll das Gesetz Influencern und Bloggern mehr Rechtssicherheit bieten. Es gilt dann: Nur, wenn eine Gegenleistung erfolgt, müssen sie ein Posting auch als Werbung kenntlich machen. Und die Verbraucher sind ebenfalls auf der sicheren Seite: Sie wissen künftig, wie eine Produktempfehlung zustande gekommen ist und können selbst entscheiden, ob sie sie für seriös halten.

Die Kernpunkte auf einen Blick

Zunächst geht es um die Rankings und Verbraucherbewertungen auf den Online-Marktplätzen: Die Betreiber der Marktplätze müssen die Verbraucher künftig darüber informieren, ob Anbieter, die über ihre Plattform Waren vertreiben, Unternehmer sind. Betreiber von Vergleichsplattformen müssen offenlegen, welchen Richtlinien und Parametern ihre Rankings und Gewichtungen folgen. Wenn Webshops Verbraucherbewertungen öffentlich zugänglich machen, müssen sie garantieren, dass die Bewertungen auch wirklich von Verbrauchern stammen.

Individuelle Rechtsbehelfe: Verbraucher, die durch unseriöse geschäftliche Handlungen Nachteile oder Schaden erfahren haben, können Schadenersatz erhalten. Wer verbraucherschützende Vorschriften innerhalb der Europäischen Union ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann sanktioniert werden.
Es ist künftig verboten, wesentlich unterschiedliche Waren als identisch zu vermarkten („Dual Quality“). Dagegen können Waren, die identisch gekennzeichnet sich, in den unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten eine unterschiedliche Rezeptur oder Beschaffenheit haben, wenn diese nicht in wesentlichen Punkten abweicht.

Kaffeefahrten: Veranstalter müssen Kaffeefahrten, auch wenn sie ins Ausland führen, bei der Behörde angeben. Zudem werden die Veranstalter stärker in die Pflicht genommen, was die Informationen über den detaillierten Ablauf ihrer Kaffeefahrten und die geplanten Werbemaßnahmen betrifft. Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel dürfen auf Kaffeefahrten nicht mehr angeboten werden. Wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld von 10.000 Euro bezahlen.
Kommerzielle Kommunikation muss gekennzeichnet werden: Der Gesetzentwurf macht klar, in welchen Fällen Content und Postings als kommerzielle Kommunikation ausgewiesen werden müssen. Dies ist vor allem für Blogger und Influencer wichtig, um zu beurteilen, wann eine abgegebene Empfehlung als Werbung eingestuft werden muss.
Rechtsstreits zur Kennzeichnungspflicht von Werbung hat es in der Vergangenheit schon häufiger gegeben. Der neue Gesetzesentwurf stärkt die Position der Influencer: Erfolgt keine Gegenleistung für Postings, so müssen diese auch nicht als Werbung gekennzeichnet werden. Wer dagegen klagt, muss beweisen können, dass doch eine Gegenleistung erfolgt ist.