EU: Mehr Transparenz bei Mehrwertsteuer im Onlinehandel

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EU: Mehr Transparenz bei Mehrwertsteuer im Onlinehandel

Weniger Steuerbetrug durch Online-Marktplätze, einfachere Vorschriften bei der Mehrwertsteuer für Kleinfirmen: Die EU-Finanzminister kündigten entsprechende Maßnahmen an. Laut Europäischer Komission entgehen den Mitgliedstaaten der EU durch die Online-Branche jährlich 5 Milliarden an Steuergeldern. Umfangreiche und zugleich simplifizierte Regeln sollen diesen Missstand ändern.

Bislang undurchsichtiges Lieferungsprozedere

Das Problem: Firmen aus Drittländern – auch solche, die Warenlager (auch als „Erfüllungszentren“ bekannt) in der EU nutzen – können Produkte via Online-Marktplatz an Konsumenten in der EU verkaufen. Die Steuerbehörde steht häufig vor der Schwierigkeit, dass sie auf diese Waren die fällige Mehrwertsteuer nicht erheben kann. Neue Vorschriften sollen nun regeln, wann davon ausgegangen wird, dass ein Online-Marktplatz derartige Lieferungen unterstützt. Dies hängt nämlich davon ab, ob ein Online-Marktplatz die Bedingungen für die Lieferungen selbst festlegt oder nicht – und, ob der Online-Marktplatz an der Bestellung und Auslieferung der Waren und deren Bezahlung beteiligt ist. Zudem regeln die Vorschriften klar, welche Aufzeichnungen Online-Plattformen, die Lieferungen an Konsumenten in der EU unterstützen, führen müssen.

Mehr Transparenz für die Steuerbehörde

Nun wurde vereinbart, dass Online-Marktplätze dann als Verkäufer gelten, wenn sie den Warenverkauf im Wert von unter 150 Euro durch eine Firma aus einem Drittland an Konsumenten innerhalb der EU über ihren Marktplatz unterstützen. Wichtig: Die Vorschriften gelten auch, wenn Firmen aus sogenannten Drittländern Online-Marktplätze nutzen, um Waren aus ihren Warenlagern in der EU – unabhängig von ihrem Warenwert – zu verkaufen, damit die Steuerbehörden auf diese Warenverkäufe die anfallende Mehrwertsteuer erheben können. Zudem werden die Online-Marktplätze dazu verpflichtet, über die von Firmen über die Plattform abgewickelten Warenverkäufe oder Dienstleistungen Buch zu führen. Diese neuen Bestimmungen sollen 2021 in Kraft treten.

Grenzüberschreitender Handel wird vereinfacht

Ebenfalls aktualisiert wird eine elektronische Anlaufstelle für Unternehmen, die ihre Waren online verkaufen: Hier können die Firmen in ihrer jeweils eigenen Sprache ihren Mehrwertsteuer-Pflichten nachkommen. Ohne dieses Portal wäre eine Mehrwertsteuer-Registrierung in jedem EU-Mitgliedstaat notwendig, in welchen die Firma verkaufen möchte. Genau dieser Umstand wird häufig kritisiert, denn er stellt für Kleinunternehmen ein großes Hindernis beim grenzüberschreitenden Handel dar. Das Portal exisitiert zwar bereits seit 2015 für elektronische Dienstleistungen, wird aber erst jetzt auf den Onlinehandel mit Waren ausgeweitet. Die EU-Mitgliedstaaten können ihre IT-Systeme bereits ausbauen. Gültig werden die neuen Richtlinien ab dem 01.01.2021. Bis Ende 2020 haben die EU-Mitgliedstaaten Zeit, die neuen Mehrwertsteuer-Vorschriften in nationales Recht zu integrieren.