DSGVO: Fünf Tipps fürs Einholen einer User-Zustimmung

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DSGVO: Fünf Tipps fürs Einholen einer User-Zustimmung

Seit die Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) gilt, muss von Seiten der Website-Betreiber verstärkt auf diverse Opt-In-Mechanismen gesetzt werden: Eine Bestätigung per Klick oder Scrolls, Pop-ups oder Banner sind nötig, damit personenbeziehbare Daten wie Standorte, E-Mail-Adressen, Cookies oder IP-Adressen an Dritte weitergegeben werden dürfen. Doch welche Art der Abfrage kommt bei den Usern am Besten an? Commanders Act hat ein „Online-Zustimmungsbarometer“ kreiert, das darüber näheren Aufschluss gibt.

Verschiedene Arten der Zustimmung

Die Sorge der Marketer: Die User könnten sich durch die vorgeschalteten Opt-In-Banner belästigt fühlen und die Seite schnell wieder verlassen, statt eine Zustimmung zu geben. Commanders Act hat mittels einer Studie ermittelt, wie sich die Akzeptanz von Trackings steigern und sich möglichst viele Nutzer-Einwilligungen generieren lassen. Für die Erhebung wurden zwei Wochen lang die Nutzungsdaten von 16 Websites diverser Branchen (Handel, Tourismus, Finanzen, Energie und Medien) ausgewertet. Das Verhalten von insgesamt 10,5 Millionen Website-Besuchern wurde analysiert.

Die Kunden waren in der Wahl ihrer Methode zur Opt-In-Erhebung völlig frei, auch die Texte für die Gestaltung sowie die Platzierung der Banner konnten die Kunden, die an der Studie teilnahmen, selbst wählen. Meist kamen die Vorgaben von den jeweiligen Datenschutzbeauftragten der betreffenden Unternehmen. Das Ergebnis verblüfft: User stimmten eher indirekt dem Hinweis auf die DSGVO zu, wenn das Banner bunt und auffällig gestaltet war. Bislang herrscht allerdings noch Unklarheit unter Rechtsexperten, ob eine indirekte Zustimmung überhaupt DSGVO-konform ist: Schließlich muss der User hier aktiv nichts tun, ausser das Banner wahr zu nehmen.

„Think Big“ und „Think different“

Gezeigt hat die Studie aber definitiv: Ein großer Teil der User (68 Prozent) zeigt sich mit der indirekten Zustimmung einverstanden. Der überwiegende Teil der User (78 Prozent) nimmt das Banner wahr und scrollt dann nach unten. Die explizite Zustimmung, die per Klick erfolgt, erreicht dagegen im Schnitt nur 28 Prozent.
Große, auffällige Banner kommen dabei besser an als kleine, unscheinbare. Zudem ist es den Usern wichtig, dass große Teile der Seiteninhalte weiter sichtbar bleiben und nicht komplett hinter dem Banner verschwinden. Ist das der Fall, neigen User dazu, die Seite zu verlassen und ihren Besuch abzubrechen. Der erste Eindruck zählt, dieser Grundsatz gilt definitiv auch beim Einholen der Zustimmung im Rahmen der DSGVO.

Zusammenfassend ergab die Studie fünf wichtige Erkenntnisse:

  • 1. Ein Unternehmen sollte ermitteln, welches die Vor- und Nachteile eines Zustimmungsmodus sind.
  • 2. Es können drei verschiedene Methoden angewendet werden, um die Zustimmung der User einzuholen: Die explizite, direkte Zustimmung – in der Regel ist hier ein „Einverstanden“-Button vorhanden. Dann die indirekte Zustimmung: Sie gilt ab dem Moment, ab dem der User die Seite weiter nutzt – etwa, indem er eine zweite Seite derselben Website öffnet. Schließlich die implizite Zustimmung: Der User scrollt auf der Landing Page weiter nach unten, diese Zustimmung gilt bislang als umstritten, wird aber geduldet.
  • 3. Große, auffällige Banner kommen am Besten an. Die Website-Betreiber müssen sich also beim Thema Zustimmung nicht verstecken, vielmehr gilt: „Think Big.“
  • 4. Trotz Banner sollte die Sicht auf die Website nicht komplett blockiert werden. Dies verärgert User oft und sie verlassen die Site.
  • 5. User nehmen sich so gut wie nie die Zeit, eine Datenschutzerklärung auch zu lesen. Sie wollen in der Regel so schnell wie möglich ihre nötige Zustimmung erteilen, um dann zu den gewünschten Website-Inhalten zu gelangen.

Trotzdem haben diese fünf Erkenntnisse keinen Anspruch auf ewige Gültigkeit. Denn die Vorlieben der User können sich genauso schnell ändern, wie die Regeln im Netz. Wer eine Website betreibt, sollte permanent darauf achten, was bei den Nutzern gut ankommt – und was sie eher abschreckt. Quelle: commandersact.com/de/